Allgemeine Geschäftsbedingungen


1. Allgemeines
1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten zwischen der Firma Hantermann Deutschland GmbH & Co. KG, Weseler Str. 17, 46487 Wesel-Büderich (im Folgenden „Hantermann Deutschland“ genannt) und nur gegenüber Unternehmen, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne von § 310 Abs. 1 BGB (im Folgenden „Kunde“ genannt).
1.2. Unsere Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich: Entgegenstehende Geschäftsbedingungen unserer Vertragspartner oder Dritter sind nur gültig, wenn wir ausdrücklich und schriftlich ihrer Geltung zustimmen. Wenn unser Kunde damit nicht einverstanden ist, muss er uns sofort schriftlich darauf hinweisen. Für diesen Fall behalten wir uns vor, unsere Angebote zurückzuziehen, ohne dass uns gegenüber Ansprüche irgendwelcher Art erhoben werden können. Dem formularmäßigen Hinweis auf eigene Geschäftsbedingungen widersprechen wir hiermit ausdrücklich.

2. Angebote und Vertragsschluss
2.1. Preisangebote sowie Angaben über Vorräte und Liefertermine sind freibleibend und widerruflich. Letztere werden nach Möglichkeit eingehalten, jedoch sind Schadensersatzansprüche wegen verspäteter Lieferung ausgeschlossen, es sei denn, Hantermann Deutschland hat die verspätete Lieferung vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt.
2.2. Sofern eine Bestellung als Angebot im Sinne von § 145 BGB anzusehen ist, kann Hantermann Deutschland dieses Angebot innerhalb von 3 Wochen annehmen.
2.3. Nebenabreden, Zusicherungen oder Änderungen dieser Bedingungen sind nur bei ausdrücklichem schriftlichem Anerkenntnis durch Hantermann Deutschland verbindlich. Insbesondere werden (hand-)schriftliche Änderungen unserer Auftragsbestätigungen seitens des Käufers (oder dessen Vertreter) grundsätzlich in keiner Form anerkannt. Die Verkaufsangestellten der Firma Hantermann Deutschland sind nicht berechtigt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder Zusicherungen zu geben, die über den schriftlichen Vertrag hinausgehen.
2.4. Der Vertrag kommt mit der schriftlichen Auftragsbestätigung oder bei Lieferung der Ware zustande.
2.5. Hantermann Deutschland behält sich an Mustern, Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und ähnlichen Informationen körperlicher oder unkörperlicher Art - auch in elektronischer Form - Eigentums- und Urheberrechte vor; sie dürften Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Hantermann Deutschland verpflichtet sich, vom Käufer als vertraulich bezeichnete Informationen und Unterlagen nur mit dessen Zustimmung Dritten zugänglich zu machen.

3. Preise, Zahlung, Anzahlung
3.1. Alle Preise sind grundsätzlich Netto-Preise und gelten nur auf der Basis der bestätigten Stückzahl. Auf die vereinbarten Preise ist die zum Zeitpunkt der Lieferung geltende gesetzliche Umsatzsteuer zu zahlen.
3.2. Sofern nichts anderes vereinbart wird, ist der Kaufpreis innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungserhalt zahlbar. Bei Möbeln sind 50% anzuzahlen. Die Restsumme des Kaufpreises ist eine Woche vor Verlassen der Ware am Werk zahlbar. Der Kunde kommt ohne weitere Erklärung der Hantermann Deutschland am Tage nach dem Fälligkeitstag in Verzug, soweit er nicht bezahlt hat. Verzugszinsen werden in Höhe von 9%-Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz p.a. berechnet. Bei Sonderpreisen gilt grundsätzlich die Zahlung 10 Tage nach Rechnungserhalt. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens wird von der Hantermann Deutschland GmbH vorbehalten.
3.3. Angemessene Preisänderungen wegen veränderter Lohn-, Material- und Vertriebskosten für Lieferungen, die 4 Monate oder später nach Vertragsschluss erfolgen, bleiben vorbehalten.
3.4. Skonti sind bis auf weitere Absprache ausgeschlossen. Eine Skontierung von Waren, die mit "Sonderposten" oder "Sonderpreis" gekennzeichnet sind, ist grundsätzlich ausgeschlossen.
3.5. Wenn der Kunde den Vertrag nicht erfüllt, so wird automatisch die Summe von 15% des Kaufpreises fällig. Gerät der Kunde mit einer ausdrücklich individuell vereinbarten Anzahlung in Verzug, ist die Hantermann Deutschland nach weiterer angemessener Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz in Höhe von pauschal 20% des Verkaufspreises zu verlangen, da die Hantermann Deutschland bereits in einer Vorleistung getreten ist. Der Schadensersatz ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn die Hantermann Deutschland einen wesentlich höheren oder der Kunde - wozu er berechtigt ist - einen wesentlich niedrigeren Schaden nachweist. Eine wesentliche Schadensabweichung liegt bei einer Abweichung von mindestens 8% des Verkaufspreises vor.
3.6. Im Falle des Vorhandenseins von Mängeln steht dem Kunden ein Zurückbehaltungsrecht nicht zu, es sei denn, die Lieferung ist offensichtlich mangelhaft bzw. dem Kunden steht offensichtlich ein Recht zur Verweigerung der Abnahme der Arbeiten zu. In einem solchen Fall ist der Kunde nur zur Zurückhaltung berechtigt, soweit der einbehaltene Betrag im angemessenen Verhältnis zu den Mängeln und den voraussichtlichen Kosten der Nacherfüllung (insbesondere einer Mangelbeseitigung) steht. Der Kunde ist nicht berechtigt, Ansprüche und Rechte wegen Mängeln geltend zu machen, wenn er fällige Zahlungen nicht geleistet hat und soweit der fällige Betrag /einschließlich etwaig geleisteter Zahlungen in einem angemessenen Verhältnis zu dem Wert der – mit Mängeln behafteten - Lieferung bzw. Arbeiten steht.

4. Zurückbehaltungsrechte, Abtretungen
4.1. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht. Ferner gilt Punkt 3.6..
4.2. Ansprüche aus diesem Vertrag darf der Kunde nur mit Zustimmung der Hantermann Deutschland abtreten.

5. Lieferzeit
5.1. Der Beginn der von Hantermann Deutschland angegebenen Lieferzeit setzt die Abklärung aller technischen Fragen sowie die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.
5.1.1. Die von Hantermann Deutschland angegebenen Liefertermine und Lieferfristen sind annähernd und nur dann verbindlich, wenn sie im Rahmen eines absoluten Fixgeschäfts ausdrücklich zugesichert wurden. Bei Nichtvorliegen eines absoluten Fixgeschäfts gelten Liefertermine und Lieferfristen bei Abweichungen von bis zu 3 Wochen als annähernd eingehalten. Sind keine Liefertermine und Lieferfristen vereinbart, gilt eine Lieferfrist von 4 Wochen ab Auftragsbestätigung und, soweit ausdrücklich individuell eine Anzahlung vereinbart ist, ab Eingang der Anzahlung.
5.1.2. Ist der Kunde Unternehmer, stehen Liefertermine und Lieferfristen stets unter dem Vorbehalt rechtzeitiger Selbstbelieferung der Hantermann Deutschland. Die richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung bleibt vorbehalten. Die Hantermann Deutschland wird dem Kunden unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit des Liefergegenstandes informieren und im Falle des Rücktritts die entsprechende Gegenleistung dem Kunden unverzüglich erstatten.
5.2. Kommt der Kunde in Annahmeverzug, oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so ist Hantermann Deutschland berechtigt, für die ihr insoweit entstehende Schäden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen, Ersatz zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Sofern vorstehende Voraussetzungen vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.
5.3. Weitere gesetzliche Ansprüche und Rechte des Kunden wegen eines Lieferverzuges
bleiben unberührt.

6. Versand
Eine Versendung der Ware an einen anderen Ort als den Leistungsort erfolgt auf Kosten und
Gefahr des Kunden. Leistungsort ist der Geschäftssitz von Hantermann Deutschland und damit Wesel. Auch wenn der Versand mittels eigener Fahrzeuge und/oder Mitarbeiter durchgeführt wird, begründet dies keine Bring-, sondern nur eine Schickschuld. Für kleine Mengeneinheiten behält sich Hantermann Deutschland vor, eine Versandkostenpauschale oder Mindermengenzuschläge zu erheben. Die Wahl des Beförderungsweges und -mittels bleibt Hantermann Deutschland vorbehalten. Die Lieferung aller Waren erfolgt aus versicherungstechnischen Gründen immer bis an die Bordsteinkante.

7. Gefahrübergang bei Versendung
7.1. Alle Sendungen laufen auf Gefahr des Empfängers. Die Gefahr geht auf den Kunden über, wenn der Liefergegenstand an die mit dem Transport beauftragte Person übergeben wurde. Mit der Übergabe an die Transportperson geht auch die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Kunden über. Dies gilt unabhängig davon, ob die Versendung der Ware vom Erfüllungsort erfolgt.
7.2. Teillieferungen sind zulässig, soweit sie für den Kunden zumutbar sind.

8. Eigentumsvorbehalt
8.1. Hantermann Deutschland behält sich das Eigentum an den Liefergegenständen sämtlicher ihr gegen den Kunden aus der Geschäftsverbindung zustehenden Ansprüche.
8.2. Der Kunde ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergangen ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Müssen Wartungs- und Inspektionsarbeiten durchgeführt werden, hat der Kunde diese auf eigene Kosten rechtzeitig auszuführen. Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat der Kunde unverzüglich schriftlich Hantermann Deutschland zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, Hantermann Deutschland die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde für den der Hantermann Deutschland entstehenden Ausfall.
8.3. Der Kunde ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr berechtigt. Für den Fall der Veräußerung des Liefergegenstandes oder der Neuware tritt der Kunde hiermit seinen Anspruch aus der Weiterveräußerung gegen seinen Abnehmer mit allen Nebenrechten sicherungshalber an die Hantermann Deutschland ab, ohne dass es noch weiterer besonderer Erklärungen bedarf. Hantermann Deutschland nimmt die Abtretung an. Diese Abtretung gilt unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiter verkauft worden ist. Die Abtretung gilt einschließlich etwaiger Saldoforderungen. Die Abtretung gilt jedoch nur in Höhe des Betrages, der dem von der Hantermann Deutschland in Rechnung gestellten Preis des Liefergegenstandes entspricht. Der der Hantermann Deutschland abgetretene Forderungsanteil ist vorrangig zu befriedigen. Der Kunde bleibt zur Einziehung der abgetretenen Forderung bis auf Widerruf ermächtigt. Die Befugnis von Hantermann Deutschland, die Forderungen selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. Der Kunde wird auf die abgetretenen Forderungen geleistete Zahlungen bis zur Höhe der gesicherten Forderung unverzüglich an Hantermann Deutschland weiterleiten. Bei Vorliegen berechtigter Interessen, insbesondere bei Zahlungsverzug, Zahlungseinstellung, Eröffnung eines Insolvenzverfahrens, Wechselprotest oder begründeten Anhaltspunkten für eine Überschuldung oder drohende Zahlungsunfähigkeit des Kunden, ist Hantermann Deutschland berechtigt, die Einziehungsbefugnis des Kunden zu widerrufen. Außerdem kann Hantermann Deutschland nach vorheriger Androhung unter Einhaltung einer angemessenen Frist die Sicherungsabtretung offen legen, die abgetretenen Forderungen verwerten sowie die Offenlegung der Sicherungsabtretung durch den Kunden gegenüber den Abnehmern verlangen.
8.4. Dem Kunden ist es gestattet, den Liefergegenstand zu verarbeiten oder umzubilden („Verarbeitung“). Die Verarbeitung erfolgt für den Kunden, wenn der Wert des dem Kunden gehörenden Liefergegenstandes jedoch geringer ist als der Wert der nicht dem Kunden gehörenden Waren und/oder der Verarbeitung, so erwirbt die Hantermann Deutschland Miteigentum an der Neuware im Verhältnis des Wertes (Brutto-Rechnungswert) des verarbeiteten Liefergegenstandes zum Wert der der übrigen verarbeiteten Ware und/oder der Verarbeitung zum Zeitpunkt der Verarbeitung]. Soweit die Hantermann Deutschland nach dem Vorstehenden kein Eigentum an der Neuware erwirbt, sind sich die Hantermann Deutschland und der Kunde darüber einig, dass der Kunde der Hantermann Deutschland Miteigentum an der Neuware im Verhältnis des Wertes (Brutto-Rechnungswert) des der Hantermann Deutschland gehörenden Liefergegenstandes zu dem der übrigen verarbeiteten Ware zum Zeitpunkt der Verarbeitung einräumt. Der vorstehende Satz gilt entsprechend im Falle der untrennbaren Vermischung oder der Verbindung des Liefergegenstandes mit der Hantermann Deutschland nicht gehörender Ware. Soweit die Hantermann Deutschland nach diesem Punkt Eigentum oder Miteigentum erlangt, verwahrt der Kunde sie für die Hantermann Deutschland mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns.
8.5. Verbindet der Kunde den Liefergegenstand oder die Neuware mit Grundstücken, so tritt er, ohne dass es weiterer besonderer Erklärungen bedarf, auch seine Forderung, die ihm als Vergütung für die Verbindung zusteht, in Höhe des Betrages ab, der dem von Hantermann Deutschland in Rechnung gestellten Preis des Liefergegenstandes entspricht. Hantermann Deutschland nimmt die Abtretung an.
8.6. Bei Glaubhaftmachung eines berechtigten Interesses hat der Kunde der Hantermann Deutschland die zur Geltendmachung von dessen Rechten gegen die Abnehmer erforderlichen Auskünfte zu erteilen und die erforderlichen Unterlagen auszuhändigen.
8.7. Während des Bestehens des Eigentumsvorbehalts ist dem Kunden eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung untersagt. Bei Pfändungen, Beschlagnahme oder sonstigen Verfügungen oder Eingriffen Dritter hat der Kunde der Hantermann Deutschland unverzüglich zu benachrichtigen. Die Weiterveräußerung des Liefergegenstandes oder der Neuware ist nur Wiederverkäufern im ordentlichen Geschäftsgang und nur unter den Bedingungen gestattet, dass die Zahlung des Gegenwertes des Liefergegenstandes an den Kunden erfolgt. Der Kunde hat mit dem Abnehmer auch zu vereinbaren, dass erst mit dieser Zahlung der Abnehmer Eigentum erwirbt.
8.8. Soweit der realisierbare Wert aller Sicherungsrechte, die der Hantermann Deutschland zustehen, die Höhe aller gesicherten Ansprüche um mehr als 10 % übersteigt, wird die Hantermann Deutschland auf Wunsch des Kunden einen entsprechenden Teil der Sicherungsrechte freigeben. Es wird vermutet, dass die Voraussetzungen des vorstehenden Satzes erfüllt sind, wenn der Schätzwert der der Hantermann Deutschland zustehenden Sicherheiten 150 % des Wertes der gesicherten Ansprüche erreicht oder übersteigt. Dem Kunden steht die Wahl bei der Freigabe zwischen verschiedenen Sicherungsrechten zu.
8.9. Bei Pflichtverletzungen des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist Hantermann Deutschland auch ohne Fristsetzung berechtigt, die Herausgabe des Liefergegenstandes bzw. der Neuware zu verlangen und/oder - erforderlichenfalls nach Fristsetzung –vom Vertrag zurückzutreten; der Kunde ist zur Herausgabe verpflichtet. Im Herausgabeverlangen des Liefergegenstandes/der Neuware liegt keine Rücktrittserklärung des Kunden, es sei denn, dies wird ausdrücklich erklärt.

9. Gewährleistung und Mängelrüge
9.1. Gewährleistungsrechte des Kunden setzten voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Der Kunde wird unverzüglich nach Eingang der Lieferung prüfen, ob sie der bestellten Menge und dem bestellten Typ entsprechen und ob äußerlich erkennbare Transportschäden oder äußerlich erkennbare Mängel vorliegen.
9.2. Sollten sich Beanstandungen trotz größter Aufmerksamkeit ergeben, so sind gemäß § 377 HGB offensichtliche Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen nach Eingang der Ware, verdeckte Mängel unverzüglich nach ihrer Entdeckung geltend zu machen, andernfalls gilt die Ware als genehmigt.
9.3. Eine Mängelrüge ist ausgeschlossen, wenn mit dem Zuschnitt oder der Verarbeitung der Ware begonnen wurde.
9.4. Reklamationen können nicht anerkannt werden, wenn es sich um zweite Wahl oder um einen Sonderposten handelt und die Gebrauchstüchtigkeit der Ware nicht entscheidend beeinträchtigt wurde. Reklamationen wegen Beeinträchtigungen, die nach dem Stand der Technik unvermeidbar sind, können ebenfalls nicht anerkannt werden. Bei Möbeln sind leichte Beschädigungen wie z.B.: Quetschungen von Kunststoffen oder leichte Lack- und Stauchspuren, etc., die z.B. bei gestapelten Importen auftreten können, aufgrund der langen Lieferwege kein Reklamationsgrund. Hieraus entsteht auch kein Gebrauchtmangel. Transportschäden können nur anerkannt werden, wenn diese auf dem Abliefernachweis der berechtigten Spedition noch bei Lieferung angezeigt wird. Verdeckte Mängel können nur innerhalb 3 Tagen anerkannt werden, auch nur dann, wenn beim Abliefernachweis der Zusatz: unter Vorbehalt angenommen steht. Der Umtausch von Sonderangebotsartikeln und Importartikeln ist ausgeschlossen.
9.5. Sollte trotz aller aufgewendeten Sorgfalt die gelieferte Ware einen Mangel aufweisen, der bereits zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag, so wird Hantermann Deutschland die Ware, vorbehaltlich fristgerechter Mängelrüge nach ihrer Wahl nachbessern oder Ersatzware liefern. Es ist Hantermann Deutschland stets Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu geben.
9.6. Handelsübliche, gemäß Gütenormen zulässige und damit unerhebliche Abweichungen in Qualität, Gewicht, Größe, Dicke, Breite, Ausrüstung, Musterung und Farbe können nicht als Mangel anerkannt werden. Dies gilt insbesondere bei geringen, Unterschieden in Beizung, Stoffmustern und Farben sowie geringfügigen Modellabweichungen bei Möbeln und Betten, die produktionstechnisch oder lieferantenabhängig auftreten. Bitte beachten Sie, das Holz ein Naturprodukt ist. Zwischen den einzelnen Kollektionen kann es je nach verwendeter Holzart und Beizungen zu Farbabweichungen kommen. Natürliche Eigenheiten sowie Unterschiede in Farbe und Struktur sind kein Reklamationsgrund, sie sind vielmehr ein Zeichen für echtes Holz!
9.7. Bei der Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen sind Warenetiketten und Lieferscheine einzusenden.
9.8. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde - unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche - vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern. Ersatz für vergebliche Aufwendungen kann der Kunde nicht verlangen.
9.9. Die zur Nachbesserung und Ersatzlieferung verwendeten Waren werden der laufenden Produktion oder dem vorhandenen Lagerbestand entnommen. Sonderanfertigungen werden für diesen Zweck nicht vorgenommen.
9.10. Vor etwaiger Rücksendung der Ware ist die Zustimmung von Hantermann Deutschland einzuholen.
9.11. Ersatzlieferungen werden wertmäßig auf den ursprünglichen Kaufpreis begrenzt. Dieser wird auf den Kaufpreis der Ersatzlieferung angerechnet. Soweit der Kaufpreis der Ersatzlieferung durch Anrechnung nicht gedeckt ist, ist er zu zahlen.
9.12. Reinigungs-, Pflege- und Bauanleitungen von Hantermann Deutschland müssen beachtet werden, im Falle der Nichtbeachtung erlischt die Gewährleistung.
9.13. Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung oder Verschleiß wie bei Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel oder aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Werden vom Kunden oder Dritten unsachgemäße Instandsetzungsarbeiten oder Änderungen vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche.

9.13.A Mängelansprüche bei Matratzen, Lattenrosten, Tischwäsche, Bettlaken, Bettwäsche und Frottierwaren: bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von Maßen aufgrund von handwerklicher Arbeit; bzgl. Handarbeit. Hier liegt die Toleranzgrenze bei 2,5%, weil dies herstellerbedingt abweichen kann. Daher ist hier eine Reklamation diesbezüglich grundsätzlich ausgeschlossen.
9.14. Hantermann Deutschland ist im Rahmen der Nacherfüllung in keinem Fall zur Neulieferung bzw. -herstellung verpflichtet. Das Verlangen des Kunden auf Nacherfüllung bzw. Nachbesserung hat schriftlich zu erfolgen. Hantermann Deutschland ist für die Nacherfüllung bzw. Nachbesserung eine Frist von vier Wochen einzuräumen. Ist die Lieferung/Leistung nachzubessern, so ist ein Fehlschlagen der Nachbesserung erst nach dem erfolglosen zweiten Nachbesserungsversuch gegeben. Schlägt die Nacherfüllung bzw. Nachbesserung fehl, so steht dem Kunden das Recht zu, zu mindern oder - wenn nicht eine Bauleistung Gegenstand der Mängelhaftung ist - nach seiner Wahl vom Vertrag zurückzutreten. Die gesetzlichen Fälle der Entbehrlichkeit der Fristsetzung bleiben unberührt. Die Anwendung der §§ 478, 479 BGB (Rückgriffsanspruch des Unternehmers) bleibt unberührt. Unberührt bleibt auch das Recht des Kunden, nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen und dieser Bedingungen Schadensersatz zu verlangen. Das Wahlrecht zwischen Mängelbeseitigung und Neulieferung bzw. Neuleistung steht in jedem Fall Hantermann Deutschland zu.
9.15. Ansprüche des Kunden wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, sind ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil die von Hantermann Deutschland gelieferte Ware nachträglich an einen anderen Ort als die Niederlassung des Kunden verbracht worden ist, es sei denn, die Verbringung entspricht ihrem bestimmungsgemäßen Gebrauch. Die Anwendung des § 478 BGB (Rückgriffsanspruch des Unternehmers) bleibt unberührt. Unbeschadet weitergehender Ansprüche der Hantermann Deutschland hat der Kunde im Falle einer unberechtigten Mängelrüge Hantermann Deutschland die Aufwendungen zur Prüfung und - soweit verlangt - zur Beseitigung des Mangels zu ersetzen.
9.16. Rückgriffsansprüche des Kunden gegen Hantermann Deutschland bestehen nur insoweit, als dieser mit seinem Kunden keine über die gesetzlich zwingenden Mängelansprüche hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat. Für den Umfang des Rückgriffsanspruchs des Kunden gegen Hantermann Deutschland gilt ferner Ziff. 9.13. entsprechend.
9.17. Weitergehende oder andere als die in Ziffer 10 dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen geregelten Ansprüche des Kunden gegen Hantermann Deutschland und ihre Erfüllungsgehilfen wegen eines Mangels sind ausgeschlossen.
9.18. Im Falle des arglistigen Verschweigens eines Mangels oder im Falle der Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit der Ware zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs im Sinne von § 444 BGB richten sich die Rechte des Kunden ausschließlich nach den gesetzlichen Bestimmungen.
9.19.
Bei Stühlen und Sesseln kann es zu einer modellbedingten oder polstertechnisch bedingten Faltenbildung kommen. Dieses ist eine warentypische Eigenschaft und stellt keinen Reklamationsgrund dar.
9.20. Vakuumierte Matratzen müssen innerhalb von drei Tagen, besser unmittelbar nach Anlieferung, entpackt werden. Dadurch wird eine vollständige Entfaltung garantiert. Wenn durch eine Überschreitung dieses Zeitraums sich die Matratze nicht vollständig entfaltet, stellt dies kein Reklamationsgrund dar.


10. Verjährung
10.1. Die Verjährungsfrist für Ansprüche und Rechte wegen Mängeln der (Lieferungen/ Leistungen) - gleich aus welchem Rechtsgrund - beträgt ein Jahr. Dies gilt jedoch nicht in den Fällen des § 438 Abs. 1 Nr. 1 BGB (Rechtsmängel bei unbeweglichen Sachen), § 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB (Bauwerke, Sachen für Bauwerke), § 479 Abs. 1 BGB (Rückgriffsanspruch des Unternehmers) oder § 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB (Bauwerke oder Werk, dessen Erfolg in der Erbringung von Planungs- oder Überwachungsleistungen hierfür besteht). Die im vorstehenden S. 2 ausgenommenen Fälle unterliegen einer Verjährungsfrist von drei Jahren.
10.2. Die Verjährungsfristen nach der vorstehenden Ziffer gelten auch für sämtliche Schadensersatzansprüche gegen die Hantermann Deutschland, die mit dem Mangel im Zusammenhang stehen - unabhängig von der Rechtsgrundlage des Anspruchs.
10.3. Die Verjährungsfristen nach Ziffer 10.1. und Ziffer 10.2. gelten jedoch mit folgender Maßgabe:
10.3.1. Die Verjährungsfristen gelten generell nicht im Falle des Vorsatzes oder bei arglistigem Verschweigen eines Mangels oder soweit Hantermann Deutschland eine Garantie für die Beschaffenheit des Liefergegenstandes übernommen hat.
10.3.2. Die Verjährungsfristen gelten für Schadensersatzansprüche zudem nicht bei einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung, im Falle - nicht in der Lieferung einer mangelhaften Sache bzw. der Erbringung einer mangelhaften Werkleistung bestehender – schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, in den Fällen einer schuldhaft verursachten Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz. Die Verjährungsfristen für Schadensersatzansprüche gelten auch für den Ersatz vergeblicher Aufwendungen.
10.4. Die Verjährungsfrist beginnt bei allen Ansprüchen mit der Ablieferung, bei Werkleistungen mit der Abnahme.
10.5. Soweit nicht ausdrücklich anderes bestimmt ist, bleiben die gesetzlichen Bestimmungen über den Verjährungsbeginn, die Ablaufhemmung, die Hemmung und den Neubeginn von Fristen unberührt.
10.6. Die vorstehenden Regelungen gelten entsprechend für Schadensersatzansprüche, die mit einem Mangel nicht im Zusammenhang stehen; für die Verjährungsfrist gilt Ziffer 10.1..
10.7. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Auftraggebers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.

11. Haftung
11.1. Hantermann Deutschland haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit der Hantermann Deutschland oder eines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen sowie bei einer schuldhaft verursachten Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung der Hantermann Deutschland ist in Fällen grober Fahrlässigkeit jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht zugleich ein anderer der in S. 1 oder S. 3 der Ziffer 11.1. der AGB aufgeführten Ausnahmefälle vorliegt. Im Übrigen haftet Hantermann Deutschland nur nach dem Produkthaftungsgesetz, wegen der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten oder soweit Hantermann Deutschland den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit des Liefergegenstandes übernommen hat. Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, wenn nicht zugleich ein anderer der in S. 1 oder S. 2 dieser Ziffer 11.1. aufgeführten Ausnahmefälle vorliegt. 11.2. Die Regelungen des vorstehenden Ziffer 11.1. gelten für alle Schadensersatzansprüche (insbesondere für Schadensersatz neben der Leistung und Schadensersatz statt der Leistung), und zwar gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Mängeln, der Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis oder aus unerlaubter Handlung. Sie gelten auch für den Anspruch auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen.
11.3. Hantermann Deutschland haftet bei Verzögerung der Leistung und bei Unmöglichkeit der Leistung/Lieferung in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit der Hantermann Deutschland oder eines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen sowie bei einer schuldhaft verursachten Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung der Hantermann Deutschland ist in Fällen grober Fahrlässigkeit jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Außerhalb der Fälle des S. 1 und S. 2 dieser Ziffer wird die Haftung der Hantermann Deutschland wegen Verzugs oder wegen Unmöglichkeit für den Schadensersatz (einschließlich des Ersatzes vergeblicher Aufwendungen) auf insgesamt 5 % des Wertes der (Lieferung/Leistung) begrenzt. Weitergehende Ansprüche des Kunden sind - auch nach Ablauf einer der Hantermann Deutschland etwa gesetzten Frist zur Leistung - ausgeschlossen. Die Beschränkung gilt nicht bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht zugleich ein weiterer Fall nach S. 1 dieser Ziffer gegeben ist.
11.4. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Auftraggebers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
11.5. Datenschutzrechtliche Anspruchsgrundlagen werden von dieser Haftung nicht erfasst.


12. Sonstiges
12.1. Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
12.2. Erfüllungsort sowie Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder in Zusammenhang diesem Vertrag ist der Geschäftssitz der Hantermann Deutschland GmbH & Co. KG und damit Wesel, Bundesrepublik Deutschland, vorausgesetzt, dass dass der Kunde ein Kaufmann im Sinne des deutschen Handelsgesetzbuches ist.
12.3. Änderungen und Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform.
12.4. Diese Vereinbarung unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland und soll nach deutschem Rechtsverständnis ausgelegt werden. Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam, unvollständig oder undurchführbar sein, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt, bzw. diese Lücke ausfüllt.

Stand: Mai 2018
Hantermann Deutschland GmbH & Co. KG
Weseler Str. 17 • 46487 Wesel-Büderich
T: +49 (0) 28 03-803 907-0
F: +49 (0) 28 03-803 907-55
Email: info@hantermann-deutschland.de
AG Duisburg HRA 10931

Finanzamt: Wesel
USt-IDNr.: DE 275174307

Persönlich haftende Gesellschafterin:
Hantermann Deutschland Verwaltungs GmbH
Weseler Str. 17 • 46487 Wesel-Büderich
AG Duisburg HR B 23100
Geschäftsführer: Hermann-Josef Hantermann
T: +49 (0) 28 03-803 907-0
F: +49 (0) 28 03-803 907-55
Email: info@hantermann-deutschland.de